AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den

Gästehaus Aufnahmevertrag

Geltungsbereich

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Gästehauses zur Beherbergung, sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

 

Vertragsabschluss, -partner, Haftung; Verjährung

 

1.1 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des

Kunden durch das Gästehaus zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen.

 

1.2 Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

1.3 Das Gästehaus haftet für seine Verpachtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses beschränkt. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche

des Kunden drei Monate.

 

1.4 Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Gästehauses auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

 

Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 

2.1 Das Gästehaus verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte.

 

2.3 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich

vereinbarten Preis angemessen - höchstens jedoch um 10% - anheben.

 

2.4 Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.

 

2.5 Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Kalendertagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehausberechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfolgezinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Gästehaus der eines höheren Schadens vorbehalten.

 

2.6 Die vereinbarten Preise weisen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert aus.

 

2.7 Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung von 20 % oder Sicherheitsleistung (Kaution) zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung / Kaution und Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

 

2.8 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

 

 

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

 

3.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Gästehauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

 

3.2 Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Gästehauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Gästehauses oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

 

3.3 Dem Gästehaus steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Gästehaus entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

 

 

Rücktritt des Gästehauses

 

4.1 Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Gästehaus in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Objekt vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Gästehauses auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

4.2 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Gästehaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

4.3 Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Buchungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, getätigt werden; das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme seiner Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehauses in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist bzw. ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich vorliegt.

 

4.4 Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

 

4.5 Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz bzw. die Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe.

 

4.6 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt

vereinbart.

 

4.7 Am vereinbarten Abreisetag ist das Objekt dem Gästehaus spätestens um 12 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Räume bis 18 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

 

4.8 Die Untervermietung des Gästehauses oder einzelner Zimmer durch den Kunden ist ausgeschlossen.

 

 

Haftung des Gästehauses

 

5.1 Das Gästehaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehauses zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen auftreten, wird das Gästehaus bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

5.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch 1.000 € sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu 800 €. Die Haftungs-Ansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Gästehaus Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

5.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Gästehaus nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Gästehauses.

 

Schlussbestimmungen

 

6.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gästeaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

6.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.

 

6.3 Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr München.

 

6.4 Es gilt deutsches Recht.

 

6.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme im Gästehaus unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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